AGB Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen 

 

1. Der vom Besteller angegebene Leistungsumfang gilt hinsichtlich Speisen- und Getränkefolge, Personenzahl, Dekorationswunsch und Beginn und Ende der Veranstaltung mit Unterschrift des Bestellers als verbindlich vereinbart.
Der Auftragnehmer behält sich vor, in der Menüzusammenstellung eine Änderung für den Fall vorzunehmen, dass aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer vertreten sind, Teile des Menüs durch andere gleichwertige Speisen oder Getränke ersetzt werden müssen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das Ersatzprodukt dem Charakter des ersetzten Produktes möglichst nahe ko mmt. Sollte die notwendige Ersatzbeschaffung beim Wareneinsatz eine Kostensteigerung von mehr als 5 % bedingen, wird der die 5 % übersteigende Kostenanteil auf den vereinbarten Preis aufgerechnet.

 

2. Der durch den Besteller angegebene und durch Unterschrift bestätigte Leistungsumfang dient als Berechnungsgrundlage. Mehrungen im Leistungsumfang und der Getränkeumsatz werden nach dem tatsächlichen Anfall in Rechnung gestellt. Bei Schwankungen von mehr als 10 % in der Anzahl der zu bewirtenden Gäste hat der Auftraggeber spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn den Auftragnehmer schriftlich zu informieren.


Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 1 0 %, bzw. einer Stornierung des Auftrages später als 14 Tage (bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen), bzw. 7 Tage (bei Veranstaltungen bis zu 30 Personen) vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des sich aus der Bestellung ergebenden Menüpreises, bzw. 50 % des sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Minderumsatz in Rechnung zu stellen.
Bei einer Reduzierung der Personenzahl um mehr als 1 0 %, bzw. einer Stornierung des Auftrages früher als 14 Tage (bei Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen), bzw. 7 Tage (bei Veranstaltungen bis zu 30 Personen) vor Veranstaltungsbeginn ist der Auftragnehmer berechtigt, 30 % des sich aus der Bestellung ergebenden Menüpreises, bzw. 30 % des sich aus der Reduzierung der Personenzahl ergebenden Minderumsatz in Rechnung zu stellen.


Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gegen Nachweis bleibt hiervon unberührt. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, es sei kein Schaden oder ein erheblich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden.
Bei einer erheblichen Reduzierung der Personenzahl (> 20 % ). behält sich der Auftragnehmer vor, den auf der Basis der ursprünglichen Personenzahl ausgewählten Tische oder Räume zu ändern und die Gäste anderweitig zu plazieren. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, den Plazierungswünschen des Bestellers, soweit wie möglich entgegen zu kommen.

 

3. Für den Fall, daß der Auftrag nicht vom Auftraggeber selbst oder dem gesetzlichen Vertreter des Auftraggebers erteilt wird, erklärt der Besteller mit seiner Unterschrift unter den Auftrag, hierzu vom Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner des Schlossgasthauses Lichtenwalde und damit Rechnungsadressat bleibt der Auftraggeber, auch für den Fall, daß der Auftrag im Rahmen einer Gesamtdienstleistung für einen Dritten erfolgt.

 

4. Bei Bestellung sind 50 % des sich aus der Bestellung ergebenden Menüpreises als Vorauszahlung vom Auftraggeber zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung abzulehnen, falls diese Vorauszahlung nicht spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung geleistet wird. Bei der Zahlungsanweisung ist das Datum und der Name der Veranstaltung anzugeben.
Die Schlußrechnung ist am Ende der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist schriftlich vor Durchführung der Veranstaltung zu vereinbaren. 

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